Die Steuerverwaltung führt im Einspracheentscheid vom 8. Oktober 2024 aus, dass offensichtlich ein Grossteil der Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung der Räumlichkeiten stamme. Aus den Buchungsjournalen der Steuerperiode 2020 (nicht in den Akten der Steuerrekurskommission) ergebe sich zudem, dass die Einnahmen der C.________ AG hauptsächlich von der nahestehenden I.________ Event GmbH stammten. Entscheidend sei zudem, dass kein Personalaufwand verbucht worden sei. Ohne Personal könne kein Betrieb geführt werden.