D. Die Steuerverwaltung hat sich am 28. Januar 2025 vernehmen lassen. Sie beantragt die Abweisung des Rekurses. Die Steuerverwaltung argumentiert, dass die C.________ AG schon seit längerem keinen Restaurant- und Hotelbetrieb geführt habe. Vielmehr habe sie sich auf die Vermietung bzw. Verpachtung von Räumlichkeiten beschränkt, was sie zu einer Immobiliengesellschaft mache. Hierfür spreche namentlich auch der Umstand, dass der vom Rekurrenten erzielte Verkaufspreis der Aktien auf dem Wert der Grundstücke und nicht auf demjenigen eines aktiven Gastronomiebetriebs basierten.