B. Auf den 1. Juli 2013 erwarb A.________ (fortan: Rekurrent) sämtliche 1'750 Aktien zu nominell CHF 100.-- der C.________ AG (Kaufvertrag vom 6.6.2013, pag. 34 f.). Mit Kaufvertrag vom 9. April 2021 (pag. 164-167) verkaufte der Rekurrent per 1. Juli 2021 sein Aktienpaket an G.________ und schied zugleich aus dem Verwaltungsrat der C.________ AG aus. Diese Transaktion wurde von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (fortan: Steuerverwaltung), als wirtschaftliche Handänderung qualifiziert. Sie veranlagte den Rekurrenten mit Verfügung vom 15. April 2024 (pag.