3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'000.--, werden den Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 500.-- zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 1'822.50 zuzüglich 8.1 % Mehrwertsteuer von CHF 147.65 gesprochen.