- 10 - Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern für das Jahr 2022 wird teilweise gutgeheissen. Der Abzug für Liegenschaftsunterhalt wird auf CHF 20'209.55 festgesetzt und die Sache zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer für das Jahr 2022 wird teilweise gutgeheissen. Der Abzug für Liegenschaftsunterhalt wird auf CHF 20'209.55 festgesetzt und die Sache zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt.