BSG 168.811]), auf der Grundlage der eingereichten Kostennote festgesetzt. Mit Datum vom 6. Februar 2025 haben die Vertreter eine detaillierte Kostennote eingereicht. Die Vertreter beantragen eine Parteientschädigung von insgesamt CHF 4'860.-- zuzüglich Mehrwertsteuer von CHF 393.65 für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 26. März 2024. Das Total der geltend gemachten 26.55 Stunden im Verfahren vor der Steuerrekurskommission erscheint als über das übliche Mass in ähnlich gelagerten Fällen hinausgehend. Namentlich ist aus der Kostennote ersichtlich, dass für das Verfassen des Rekurses 13 Stunden notwendig waren.