__ Broschüre", abgerufen am 11.3.2025). Das neue Hochwasserschutzsystem erfüllt weitgehend die gleiche Funktion der Sicherstellung des Hochwasserschutzes, weist aber gegenüber dem alten Hochwasserschutzsystem eine Qualitätssteigerung und einen Mehrwert hinsichtlich Dauerhaftigkeit auf. Aus diesem Grund rechtfertigt es sich, ermessensweise die Hälfte der geltend gemachten Kosten als wertvermehrend einzustufen, ausmachend -9- CHF 20'209.55. Rekurs und Beschwerde sind somit in diesem Umfang teilweise gutzuheissen. Die Akten werden zur Neufestsetzung des steuerbaren Einkommens im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen.