Die Stützen der Anlage sind baulich direkt mit der Liegenschaft verbunden, was auf eine enge Verbindung der Anlage mit dem Gebäude hinweist. Insofern ist für die Steuerrekurskommission erstellt, dass das neue Hochwasserschutzsystem Liegenschaftsunterhalt darstellen kann, womit einzig noch zu beurteilen ist, ob bzw. in welchem Umfang ein wertvermehrender Anteil auszuscheiden ist. Zu ergänzen ist, dass allein der Umstand, ob etwas auf dem Aufnahmeprotokoll der Liegenschaft aufgeführt ist, was letztlich zu dessen Besteuerung im amtlichen Wert und Eigenmietwert führen kann, lediglich ein Indiz für die Qualifikation von Unterhaltskosten darstellen kann.