-7- F.________ das Gebäude langfristig vor möglichen Überschwemmungen schützt und somit die Erhaltung der Bausubstanz im bisherigen Zustand sichert. Dies, ohne einen Mehrwert zu schaffen. Entgegen der Ansicht der Steuerverwaltung kann hier nicht davon gesprochen werden, dass die getroffenen Massnahmen einen Mangel beheben und somit den Zustand der Liegenschaft gegenüber dem Zustand im Zeitpunkt des Kaufs verbessern. Vielmehr geht es hier um Schutzmassnahmen gegen Elementarereignisse, die auch von der Lehre als abziehbare Unterhaltskosten betrachtet werden (Richner/Frei/Kaufmann/Rohner, a.a.O., N. 88 zu Art.