-6- ursprüngliche Gartenanlage keinen Mehrwert generierte, da sie nicht intakt, sondern mangelhaft war. Da erst spätere Arbeiten einen Mehrwert schufen, wurde die neue Anlage als Neubau eingestuft. Im vorliegenden Fall ist das alte Hochwasserschutzsystem bereits seit 13 Jahren vorhanden gewesen und mehrfach zum Einsatz gekommen (Stellungnahme vom 26.3.2024 und Beilagen). Dies zeigt, dass die ursprüngliche Anlage nicht derart mangelhaft gewesen ist, um die neue Anlage als Neubau zu qualifizieren.