-5- 5. Die Rekurrenten monieren, dass – entgegen der Vorbringen der Steuerverwaltung – bereits der vorherige Eigentümer den E.________-Hochwasserschutzschlauch angeschafft habe. Die Liegenschaft habe somit bereits vor dem Erwerb durch die Rekurrenten über ein Hochwasserschutzsystem verfügt. Da dieses dem Hochwasser von 2021 nicht standgehalten habe, hätten es die Rekurrenten durch das mobile Dammbalkensystem F.________ ersetzt. Die Rekurrenten beantragen, die gesamten Kosten von CHF 30'419.-- (CHF 40'419.-- - CHF 10'000.-- [Versicherungsbeitrag]) zum Abzug zuzulassen.