Einkommensund Vermögenssteuern > 2022 > Merkblatt 5", abgerufen am 11.3.2025). Das Merkblatt 5 richtet sich als Verwaltungsanweisung vorab an die Vollzugsorgane und ist für die Gerichte nicht bindend. Es dient der rechtsgleichen Behandlung der Steuerpflichtigen und konkretisiert den Beurteilungsspielraum der Steuerverwaltung, in den die Steuerjustizbehörden ohne triftigen Grund nicht eingreifen, wenn die Konkretisierung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bleibt sowie überzeugend und praktikabel ist (BVR 2012 S. 121 E. 4.1).