G. Die Rekurrenten haben dazu am 26. März 2024 Stellung genommen. Sie führen im Wesentlichen aus, dass das alte Hochwasserschutzsystem bereits 2008 von den Voreigentümern angeschafft worden sei. Hierzu haben sie Kopien verschiedener Unterlagen eingereicht. Sie monieren, das System sei an seine Grenzen geraten, weshalb es habe ersetzt werden müssen. -3- Daher sei der Verweis der Steuerverwaltung auf den Bundesgerichtsentscheid (BGer 2C_57/2008) nicht relevant. H. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat sich nicht vernehmen lassen.