F. Die Steuerverwaltung hat in ihrer Vernehmlassung vom 4. März 2024 die Abweisung von Rekurs bzw. Beschwerde unter Kostenfolge beantragt. Die Liegenschaft befinde sich gemäss dem Zonen- und Schutzplan der Gemeinde H.________ in einem Gebiet mit mittlerer Gefährdung. Bereits vor dem Kauf der Liegenschaft sei bekannt gewesen, dass es immer wieder zu Hochwasserereignissen kommen könnte, wie beispielsweise in den Jahren 1995, 1999, 2005 und 2007. Da diese Risiken den Rekurrenten zum Zeitpunkt des Kaufs bekannt gewesen seien, werde der Wert sowie die Nutzung der Liegenschaft durch die Schutzmassnahme gesteigert.