Im Wesentlichen machen die Vertreter geltend, dass der E.________-Hochwasserschutzschlauch den starken Regenfällen im Jahr 2021 nicht standgehalten habe und die Garage nahezu vollständig überflutet worden sei. Ausserdem sei das alte Hochwasserschutzsystem beschädigt worden, weshalb sich die Rekurrenten für ein alternatives Hochwasserschutzsystem entschieden hätten. Der Ersatz eines Hochwasserschutzsystems sei als einkommenssteuermindernde Liegenschaftsunterhaltskosten anzusehen, da dies im Hochwasserfall dazu diene, das Gebäude in seiner bisherigen Funktion und Gebrauchsfähigkeit zu erhalten.