Dabei wurden lediglich CHF 3'269.-- als Unterhaltkosten zugelassen. Gemäss Formular 7 der Steuererklärung handelt es sich dabei um verschiedene Kosten wie den Ersatz einer Kühl-Gefrierkombination, die Reparatur eines Heizkörpers, die Revision eines Boilers sowie diverse Gartenunterhaltsarbeiten (pag. 37). Nicht zum Abzug zugelassen wurden die deklarierten Ausgaben für die Erstellung des neuen Hochwasserschutzsystems (pag. 37 und 53). Die von der Versicherung übernommenen Kosten von CHF 10'000.--, welche die Rekurrenten in ihrer Steuererklärung als Einkünfte angegeben hatten, wurden von der Steuerverwaltung hingegen gestrichen.