BSG 661.543]). Mit der allgemeinen Neubewertung 2020 wurde die Veränderung der Grundstückpreise seit der letzten allgemeinen Neubewertung von 1999 berücksichtigt. Die allgemeine Neubewertung 2020 betraf sämtliche nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke im Kanton Bern. Im vorliegenden Fall hatte sie eine Erhöhung des amtlichen Wertes des (noch nicht in Stockwerkeinheiten unterteilten) Grundstücks Nr. 1 von CHF 1'092'800.-- auf CHF 1'424'900.-- zur Folge (Verfügungen vom 17.9.2018 und 15.7.2020, pag. 64 und 62).