1.1 Weil die angefochtenen Einspracheentscheide vom 18. September 2024 fünf verschiedene Grundstücke betreffen, sind von der Steuerrekurskommission fünf Verfahren eröffnet worden (Nrn. 100 2024 373-377). Da sich in allen Verfahren die gleichen Sach- und Rechtsfragen stellen, und diese untrennbar zusammenhängen, werden sie nach Art. 17 Abs. 1 VRPG vereinigt und in einem einzigen Entscheid abgehandelt.