Davon hat die Rekurrentin mit Schreiben vom 6. Juli 2025 Gebrauch gemacht. Sie bezeichnet das verwaltungsgerichtliche Urteil darin als nicht überzeugend und hält am Rekurs und dessen Begründung fest. Die Steuerverwaltung hat demgegenüber am 29. Juli 2025 erklärt, dass das Verwaltungsgericht die wesentlichen von den Rekurrenten ins Feld geführten Punkte abschliessend geklärt habe. Auf die detaillierten Äusserungen der Parteien in den genannten Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: