F. Die Steuerrekurskommission hat das Verfahren am 18. Februar 2025 sistiert, weil ein vergleichbarer Fall vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern (fortan: Verwaltungsgericht) hängig gewesen ist. Nachdem das verwaltungsgerichtliche Urteil 100 2024 17 vom 23. April 2025 [fortan: VGE 2024/17] in Rechtskraft erwachsen ist, hat die Steuerrekurskommission am 17. Juni 2025 die Sistierung aufgehoben und der Rekurrentin Gelegenheit gegeben, allfällige Ergänzungen zu den bisherigen Eingaben einzureichen. Davon hat die Rekurrentin mit Schreiben vom 6. Juli 2025 Gebrauch gemacht.