C. Gegen die Einspracheentscheide vom 18. September 2024 hat die Rekurrentin mit Eingabe vom 14. Oktober 2024 Rekurs an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Wie bereits im Einspracheverfahren beantragt sie, die Gebäudeartnote der Stockwerkeinheiten von 2 auf 1 zu reduzieren, woraus insgesamt ein amtlicher Wert von CHF 1'262'320.-- resultieren würde. Zur Begründung bringt die Rekurrentin im Wesentlichen vor, dass der amtliche Wert des damals noch nicht in Stockwerkeinheiten unterteilten Wohnhauses mit der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 1'378'500.-- festgesetzt worden sei.