Die dagegen erhobene Einsprache vom 11. April 2023 (Akten Steuerverwaltung betreffend Stockwerkeinheit Nr. 1-1, pag. 5-10 [falls nicht anders vermerkt, beziehen sich die Aktenverweise auf dieses Dossier]) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheiden vom 18. September 2024 teilweise gutgeheissen und der amtliche Wert insgesamt auf CHF 1'508'720.-- reduziert. Die Korrekturen zu Gunsten der Rekurrentin betrafen ausschliesslich die Anzahl Raumeinheiten (RE):