B. Aufgrund der neu begründeten Stockwerkeinheiten nahm die Steuerverwaltung, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), eine ausserordentliche Neubewertung mit Wirkung ab Steuerjahr 2021 vor. Mit Verfügungen vom 20. März 2023 bestimmte sie den amtlichen Wert der hier relevanten Eigentumswohnungen Nrn. 1-1 bis 1-5 (1-6 bis 1-8 betreffen Keller und Garagen) auf insgesamt CHF 1'586'020.--. Die dagegen erhobene Einsprache vom 11. April 2023 (Akten Steuerverwaltung betreffend Stockwerkeinheit Nr. 1-1, pag.