A. Das Grundstück B.________ Gbbl. Nr. 1, liegt unmittelbar an der Gemeindegrenze zu C.________. Darauf befinden sich ein Gebäude mit fünf Wohnungen (Gebäude Nr. 2___) und eine freistehende Doppelgarage (Nr. 2___a). Im Jahr 2021 liess A.________ (fortan: Rekurrentin), die damalige Eigentümerin, das Wohnhaus in Stockwerkeinheiten unterteilen. Bis zum Jahr 2024 veräusserte die Rekurrentin sämtliche Stockwerkeinheiten an verschiedene Nachkommen, behielt sich jedoch die Nutzniessung daran vor. Gemäss Angaben der Rekurrentin sind alle Wohnungen an Dritte vermietet.