-7- 4.6 Bei dieser Sach- und Rechtslage sind Rekurs und Beschwerde, soweit sie die Steuerveranlagung 2019 betreffen, abzuweisen. 5. Gemäss Art. 216 Abs. 1 StG bzw. Art. 174 Abs. 1 DBG wird mit Busse bestraft, wer einer Pflicht, die ihm nach den Vorschriften des Gesetzes oder nach einer aufgrund des Gesetzes getroffenen Anordnung obliegt, trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt.