4.3 Der Vertreter tut dies im vorliegenden Verfahren, indem er geltend macht, dass die mit der Steuererklärung eingereichte Jahresrechnung 2019 eine taugliche Grundlage für die Veranlagung darstelle. Wie erwähnt, gelangte die Steuerrekurskommission im Entscheid vom 30. Juni 2022 zum Schluss, dass die von der Rekurrentin eingereichte Buchhaltung derart mangelhaft sei, dass nicht darauf abgestellt werden könne. An diese verbindliche Feststellung ist die