Wie sich aus den Beilagen zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 18. Dezember 2024 ergibt, versuchten die Steuerverwaltung und der Treuhänder der Rekurrentin anschliessend, eine rechtskonforme Lösung zu finden. Nachdem diese Bemühungen gescheitert waren und die Rekurrentin keine überarbeitete Buchhaltung eingereicht hatte, eröffnete die Steuerverwaltung am 21. August 2024 die hier angefochtenen Einspracheentscheide nach Ermessen.