F. Der Vertreter hat mit Eingabe vom 23. September 2024 im Namen der Rekurrentin gegen diese Einspracheentscheide Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission erhoben. Er beantragt zum einen, auf die Bussen zu verzichten und zum anderen (sinngemäss), die Veranlagung gemäss der eingereichten Steuererklärung bzw. der gleichzeitig mit der Steuererklärung eingereichten Jahresrechnung 2019 vorzunehmen. Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgebracht, dass die Voraussetzungen für eine Veranlagung nach Ermessen nicht erfüllt seien.