-2- 21. August 2024 die neuen Einspracheentscheide (pag. 76-68). Sie bestimmte den steuerbaren Gewinn nach Ermessen auf CHF 25'000.-- (Kanton und Bund) und das steuerbare Kapital auf CHF 80'000.-- (nur Kanton). Weiter wurde der Rekurrentin bei den kantonalen Steuern und bei der direkten Bundessteuer je eine Busse von CHF 200.-- wegen der Verletzung von Verfahrenspflichten auferlegt.