B. Mit Einspracheentscheiden vom 20. Mai 2021 (Akten Steuerverwaltung, pag. 47) veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (fortan: Steuerverwaltung), die Rekurrentin bei den kantonalen Steuern und der direkten Bundessteuer auf einen steuerbaren Gewinn von CHF 18'900.--. Das nur im Kanton steuerbare Kapital wurde auf CHF 90'000.-- festgesetzt.