- 10 - 8.5 Aus dem Gesagten folgt, dass das Einkommen bzw. die aktuellen finanziellen Verhältnisse der Rekurrenten vor der Steuerrekurskommission im Entscheidzeitpunkt unklar und unbelegt sind. Eine korrekte materielle Prüfung, ob sich die Rekurrenten zurzeit in einer finanziellen Notlage befinden, ist aufgrund der Aktenlage bzw. aufgrund fehlender sachdienlicher Angaben und Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen somit nicht möglich. Insbesondere kann die Höhe des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht geprüft werden.