Die Steuerrekurskommission hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichteinreichen der einverlangten Angaben und Unterlagen auf die Eingabe der Rekurrenten nicht eingetreten bzw. diese abgewiesen werden kann. Der Treuhänder des Rekurrenten hat mit Schreiben vom 14. Oktober 2024 ein Monatsbudget 2022 (inkl. ein am 29.4.2024 erstellter Geschäftsabschluss 2022) und ein aktuelles Monatsbudget eingereicht. Im aktuellen Monatsbudget (Stand September 2024) wird das Einkommen des Rekurrenten aus seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit neu auf CHF 2'600.-- pro Monat beziffert.