inkl. aller Belege wie bspw. Mietvertrag, Krankenkassen- und sonstigen Versicherungspolicen) einzureichen. Im Weiteren sind die Rekurrenten aufgefordert worden, Angaben und Belege über ihre aktuelle Vermögens- und Schuldensituation (inkl. Amortisation und Zinszahlungen) sowie für das Jahr 2022 einzureichen. Die Steuerrekurskommission hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichteinreichen der einverlangten Angaben und Unterlagen auf die Eingabe der Rekurrenten nicht eingetreten bzw. diese abgewiesen werden kann.