8.4 Mit Blick auf die den Rekurrenten im Steuererlassverfahren obliegende umfassende Mitwirkungspflicht hat die Steuerrekurskommission die Rekurrenten mit Eingangsbestätigung vom 24. September 2024 aufgefordert, neben dem Monatsbudget betreffend das Jahr 2022 (inkl. aller dazugehörigen Belege) ein vollständiges aktuelles Monatsbudget (Angaben über sämtliche Geldzu- und -abflüsse; inkl. aller Belege wie bspw. Mietvertrag, Krankenkassen- und sonstigen Versicherungspolicen) einzureichen.