8.3 Vorliegend machen die Rekurrenten in ihrem Rekurs bzw. ihrer Beschwerde vom 20. September 2024 erneut das Vorliegen eines Härtefalls geltend und reichen hierzu auch vor der Steuerrekurskommission das (gleiche) aktuelle Monatsbudget wie vor der Erlassbehörde und diverse Belege (bezüglich der Ausgaben) ein (pag. 43). Im aktuellen Monatsbudget sind die gesamten Einkünfte der Rekurrenten mit CHF 1'000.-- aufgeführt. Bei den monatlichen CHF 1'000.-- handelt es sich wohl um eine angebliche finanzielle Unterstützung des Sohnes (vgl. Bestätigungsschreiben des Sohnes vom 17.4.2024 betreffend das Jahr 2022;