-6- ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen zu generieren, ist vor einem Erlass zu prüfen, ob die betroffene steuerpflichtige Person mit dem Festhalten an ihrer uneinträglichen selbstständigen Erwerbstätigkeit freiwillig auf die Erzielung eines Erwerbseinkommens verzichtet, mit welchem ihr die Begleichung der Steuerschulden möglich wäre (VGE ZH SB.2015.00079 vom 6.10.2015, E. 3.4 und E. 4.2). Letztlich kann aber auch bei gegebener Notlage und erheblicher Härte resp. Vorliegen eines Erlassgrunds von einem Erlass teilweise oder ganz abgesehen werden, wenn ein sog. Ausschlussgrund vorliegt.