G. Die Steuerverwaltung beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 21. November 2024 die kostenfällige Abweisung des Rekurses und der Beschwerde. Sie begründet ihren Antrag im Wesentlichen damit, dass die Einspracheentscheide 2022 mit Jahreseinkünften von insgesamt CHF 105'142.-- in Rechtskraft erwachsen seien. Dies ergebe ein durchschnittliches Einkommen von rund CHF 8'762.-- pro Monat. Eine rechtskräftige Veranlagung könne nicht auf ihre Gesetzmässigkeit und materielle Richtigkeit überprüft werden. Die Überprüfung der Veranlagung sei allein auf dem Weg des Einsprache- und Rechtsmittelverfahrens möglich.