C. Mit Eingabe vom 30. April 2024 (pag. 45-42) ersuchten die Rekurrenten bei der Veranlagungsgemeinde Bern um Erlass der rechtskräftig veranlagten Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer für das Jahr 2022. Das Gesuch begründeten sie sinngemäss mit einer finanziellen Notlage. Die entsprechenden Steuerausstände basierten auf den rechtskräftigen Einspracheentscheiden 2022 vom 7. März 2024 und betrugen nach Berücksichtigung der bis am 19. Februar 2024 bereits erfolgten Zahlungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern CHF 13'931.90 (pag. 18) und bei der direkten Bundessteuer CHF 1'237.60 (pag. 16; jeweils inkl. Verzugszins).