Die dagegen erhobenen Einsprachen wurden mit Einspracheentscheiden 2022 vom 7. März 2024 abgewiesen. Dies, weil die Rekurrenten weder auf die Belegeinforderung zur Vermögensentwicklung noch auf eine daraufgefolgte Mahnung entsprechende Unterlagen einreichten (pag. 15 und pag. 13).