B. Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens 2022 stellte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), bei den Rekurrenten ein Einkommensmanko nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand von rund CHF 100'000.-- fest. Als Folge des Mankos und des fehlenden Geldflussnachweises mittels Belegen wurde beim Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit schliesslich ein Betrag von CHF 100'000.-- ermessensweise aufgerechnet, ausmachend CHF 105'142.-- (pag. 7 und pag. 4). Die dagegen erhobenen Einsprachen wurden mit Einspracheentscheiden 2022 vom 7. März 2024 abgewiesen.