betreffend Erlass der kantonalen Steuern und der direkten Bundessteuer pro 2022 hat die Steuerrekurskommission den Akten entnommen: A. Die Ehegatten A.________ (Rekurrent, Jg. ________) und B.________ (Rekurrentin, Jg. ________; zusammen Rekurrenten) wohnen in der Einwohnergemeinde C.________. Dort übt der Rekurrent als Inhaber des Einzelunternehmens "D.________" (E.________ Strasse; Zweck: ________) eine selbstständige Erwerbstätigkeit aus. Die Rekurrentin ist krankheitsbedingt nicht erwerbstätig. Der Sohn der Rekurrenten unterstützt Letztere mit einem jährlichen Betrag von CHF 12'000.-- (Akten der Steuerverwaltung, pag. 32).