Da der Rekurrent vorliegend jedoch nur in einem sehr geringen Umfang obsiegt, rechtfertigt es sich, ihm die gesamten Verfahrenskosten zur Bezahlung aufzuerlegen. Die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 1'200.-- werden dem Rekurrenten daher vollumfänglich zur Bezahlung auferlegt und sind mit dem geleisteten Kostenvorschuss zu verrechnen.