O., N. 90 zu Kap. 12). Nicht unter den Titel Liegenschaftsunterhalt fallen hingegen Liegenschaftskosten, die für eine andere Person übernommen werden. 6.3 Vorliegend sind folgende Liegenschaftskosten zu prüfen: 6.3.1 Für tatsächliche Unterhaltskosten bzw. Reparaturen macht der Rekurrent CHF 2'841.-- geltend (vgl. virtuelle Steuererklärung, Form. 21b). Diese sind mittels zweier Rechnungen belegt und folglich zu berücksichtigen (Rechnung vom 18.1.2022 und vom 2.9.2022, jeweils nicht nummerierte Beilagen zum Schreiben vom 17.4.2025).