BGer 9C_696/2022 vom 18.10.2023, E. 2.4.1). Zur Frage, wem in welchem Umfang der Kinderabzug im Trennungsjahr von Eltern minderjähriger Kinder zusteht, hat sich das Bundesgericht eingehend mit der Frage auseinandergesetzt (BGer 2C_533/2021 vom 23.6.2022, E. 6 ff.). Es kam zum Schluss, dass beim Kinderabzug das Stichtagprinzip gilt und keine Aufteilung des Abzuges pro rata temporis für die Zeit vor der Trennung erfolgt (BGer 2C_533/2021 vom 23.6.2022, E. 6.4.3).