3.7 Zusammenfassend gilt festzuhalten, dass dem Rekurrenten für Ehegatten- und Kinderunterhaltszahlungen ein Abzug von CHF 16'703.-- (vgl. Anhang) zusteht. - 11 - 4. Kinderabzug, Kinder-Haushaltsabzug und Versicherungsabzug pro Kind