Da der Rekurrent gemäss Trennungsvereinbarung während der Trennung die Kosten der gemeinsamen Liegenschaft zu tragen hat (vgl. E. 3.6.8 hiervor), muss er folglich auch den Anteil an Hypothekarzinsen seiner Noch-Ehefrau übernehmen. Diese Übernahme über seinen eigenen Anteil hinaus stellt seit der Trennung Ehegattenunterhalt an die Noch-Ehefrau dar. Entsprechend kann er für die Zahlungen vom 27. September 2022 und 28. Dezember 2022 (vgl. Kontoauszug Haus, pag. 161-160) den hälftigen Betrag, mithin jeweils CHF 1'655.--, unter dem Titel Unterhalt in Abzug bringen.