3.6.9 Steuerrechtlich stellt auch die Übernahme der Bezahlung von Hypothekarzinsen durch einen getrennten oder geschiedenen Ehegatten über den eigenen Anteil hinaus, eine abziehbare bzw. steuerbare Unterhaltsleistung an den anderen Ehegatten dar (Daniel Bähler, a.a.O., N. 90 zu Kap. 12; vgl. auch TaxInfo, Ziff. 4.2 "formell richtige" Deklaration). Da der Rekurrent gemäss Trennungsvereinbarung während der Trennung die Kosten der gemeinsamen Liegenschaft zu tragen hat (vgl. E. 3.6.8 hiervor), muss er folglich auch den Anteil an Hypothekarzinsen seiner Noch-Ehefrau übernehmen.