- 10 - genschaft zu tragen (Rekursbeilage 5, Ziff. 1). Folglich sind die seit der Trennung am 20. Juli 2022 durch den Rekurrenten bezahlten Liegenschaftskosten für das Jahr 2022 zur Hälfte als Ehegattenunterhalt an die Noch-Ehefrau zu berücksichtigen. Entsprechend kann der Rekurrent für die Rechnung vom 2. September 2022 für eine Reparatur einen Abzug von CHF 115.-- (nicht nummerierte Beilagen zum Schreiben vom 17.4.2025; vgl. auch E. 6.3.1) beanspruchen.