3.6.6 Bei verschiedenen Positionen gibt der Rekurrent an, dass es sich dabei um Kosten der Kinder handle (bspw. Handyschutz, Batterien, Kleidung, Brille etc.). Teilweise beschränkt er sich aber auch nur auf den Hinweis "Einkauf" und/oder nennt das betreffende Geschäft (z.B. "Einkauf SportXX", "Einkauf Dosenbach", "Einkauf C&A", "Swisscom" usw.). Sodann macht der Rekurrent Kosten in Bezug auf Hockey geltend. Aus dem Kontoauszug (Auszug Privatkonto, Rekursbeilage 4) geht dann – abgesehen von der persönlichen Notiz des Rekurrenten – nicht hervor, wofür genau die Zahlung erfolgt ist.