Der Rekurrent hat diverse Rechnungen für ärztliche Behandlungen eingereicht (nicht nummerierte Beilagen zum Schreiben vom 17.4.2025). Da diese ihn als Patienten oder die Zeit vor der Trennung betreffen, stellen sie keinen indirekten Unterhalt dar. Bei den geltend gemachten Zahlungen vom 26. Juli 2022 und vom 19. August 2022 ist der Rekurrent als Zahlungsempfänger erfasst, was von vornherein nicht als Unterhalt zu qualifizieren ist.